[§2 Nr.1 | Es sind Einzelhandelsbetriebe, luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen) unzulässig.][§2 Nr.2 | In dem mit (A) bezeichneten Bereich kann das festgesetzte Anpflanzungsgebot fiir Grundstückszu- und -abfahrten unterbrochen werden.][§2 Nr.3 | Für je vier Stellplätze ist ein großkroniger Baum zu pflanzen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von 12 m² anzulegen.][§2 Nr.4 | Je 15 m Grundstücksfront an der in das Gewerbegebiet führenden Straße ist ein Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Für die durch Anpflanzungsgebote festgesetzten Bäume und Sträucher sind dichtwachsende standortgerechte einheimische Gehölze zu verwenden.][§2 Nr.6 | Neubauten sind an Einrichtungen zum Sammeln und zur Förderung von Abwässern, die für die Entwässerung mehrerer Grundstücke bestimmt sind, anzuschließen.][§2 Nr.7 | Auf den mit (B) bezeichneten Flächen sind nur Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig.][§2 Nr.8 | Für Wohngebäude mit betriebsgebundenen Wohnungen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
— Die Außenwände sind in rotem Ziegelmauerwerk zu erstellen.
— Als Dachdeckung sind nur Pfannen mit dunklen oder rotbraunen Farbtönen zulässig.
— Die Dächer sind als Satteldächer mit einer beidseitig gleichen Neigung zwischen 35 Grad und 48 Grad auszubilden.][§2 Nr.9 | Für die farbliche Außengestaltung der gewerblich genutzten Gebäude sind nur schwache gebrochene Farbtöne zulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 607]