• XPLAN_BP_PLAN_2876c968-5b84-4399-98eb-45b4347362b1

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2876c968-5b84-4399-98eb-45b4347362b1
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt55
    xpPlanDate
    • 2011-08-04
    name
    • Altona-Altstadt55
    nummer
    • 55
    internalId
    • 84a0fb8c-105d-4fcf-8590-1832bbf1f78d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 55, für den Geltungsbereich De-Voß-Straße - Buttstraße - Ostgrenze des Flurstücks 1800 der Gemarkung Altona-Südwest - Große Elbstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 201), wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-28
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind entlang der Großen Elbstraße die nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausnahmsweise zulässigen Wohnungen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind entlang der Großen Elbstraße die Aufenthaltsräume, insbesondere die Pausen- und Ruheräume, der gewerblich genutzten Gebäude durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind großflächige Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 1200 m2 Geschossfläche unzulässig. Einzelhandel ist nur im Erdgeschossbereich der Gebäude zulässig und wird auf insgesamt 2000 m2 Bruttogeschossfläche begrenzt.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.5 | Für die zwingend festgesetzte dreigeschossige Bebauung entlang der Buttstraße wird die Höhe des Gebäudes (der Bebauung) auf das dritte Geschoss als oberstes Geschoss im Dachraum im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 3 der Hamburgischen Bauordnung begrenzt. Weitere Geschosse sind, auch wenn sie keine Vollgeschosse sind, nicht zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den Flurstücken 626 und 1799 kann die maximale Gebäudehöhe von 31,50 m über Normalnull ausnahmsweise um 1,5 m mit technischen Gebäudeteilen (eingehauste Haustechnik, Aufzüge, Treppenhäuser oder ähnliche Anlagen) überschritten werden.][§2 Nr.7 | Die Dächer der dreigeschossigen Gebäude entlang der Buttstraße und die Dächer der bis zu dreigeschossigen Gebäude im Blockinnenbereich sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 201]
    plangeber
    • [Name: 201]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2011-08-04
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_788260a2-e284-4781-9b69-4eb89626dc27]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Altona-Altstadt21|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung