• XPLAN_BP_PLAN_29b1f8df-4150-46b5-bd2f-b2fb97329e40

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_29b1f8df-4150-46b5-bd2f-b2fb97329e40
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eppendorf1
    xpPlanDate
    • 2015-05-12
    name
    • Eppendorf1
    internalId
    • 60d1f9fe-d466-46ac-97f3-a8a087dd3f42
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eppendorf 1 für das Gelände des Universitätsklinikums Eppendorf und Randbereiche (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 403) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Martinistraße – West- und Südgrenze des Flurstücks 3685 – Lokstedter Steindamm – Nordgrenze des Flurstücks 3685, Nordwestgrenze des Flurstücks 3685, Nordostgrenze des Flurstücks 3685, Nordwestgrenze des Flurstücks 3685 der Gemarkung Eppendorf – Butenfeld – Süderfeldstraße – Geschwister- Scholl-Straße – Frickestraße.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | 1. Auf der Fläche für den Gemeinbedarf können außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen - Zufahrten, Fahrwege, Stellplätze, Wege und Terrassen, - Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche zugelassen werden. Nebengebäude dürfen eine Grundfläche von 30 m2 nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Für die innerhalb der privaten Grünfläche „Krankenhauspark", Flurstück 3765 der Gemarkung Eppendorf, und der privaten Grünflächen auf den Flurstücken 3755 und 3763 der Gemarkung Eppendorf liegenden, durch Baugrenzen umgrenzten Gemeinbedarfsflächen gilt die Zweckbestimmung „Universitätsklinikum".][§2 Nr.3 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf und im Kerngebiet sind Überschreitungen der Baugrenzen und Baulinien durch Vordächer und Verbindungsbrücken zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(A)" gekennzeichneten Flächen des Kerngebiets ist Wohnnutzung nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | Für die Erschließung können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.8 | Die Erschließung der innerhalb der privaten Grünfläche „Krankenhauspark", Flurstück 3765 der Gemarkung Eppendorf, und der privaten Grünflächen auf den Flurstücken 3755 und 3763 der Gemarkung Eppendorf liegenden, durch Baugrenzen umgrenzten Gemeinbedarfsflächen erfolgt nur über die vorhandene Zufahrt zum Universitätsklinikum.][§2 Nr.9 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu erhalten. Die nach der Planzeichnung festgesetzten Baumreihenanpflanzungen sind mit großkronigen Laubbäumen als Baumreihen oder Doppelbaumreihen (Alleen) auszubilden. Der Reihenpflanzabstand der Bäume darf 15 m nicht überschreiten.][§2 Nr.11 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Im Kerngebiet sind mindestens 10 vom Hundert (v. H.) der jeweiligen Grundstücke mit heimischen Bäumen und Sträuchern zu begrünen.][§2 Nr.13 | Außerhalb der Straßenverkehrsflächen sind Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.14 | Fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.15 | Im Kerngebiet sind anteilig mindestens 25 v. H. der Dachflächen als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 20 Grad auszubilden und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft extensiv zu begrünen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 403]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2015-05-12
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4b8ac1c5-d3ae-4661-a3f7-3b0153ffb342]
    planArt
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    • Normal
    rechtsstand
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    • Satzung