Der Bebauungsplan Marmstorf 10 für den Geltungsbereich Marmstorfer Weg — über das Flurstück 428 zur Ostgrenze des Flurstücks 1799 der Gemarkung Marmstorf — Nymphenweg — Nordgrenze des Flurstücks 452 der Gemarkung Marmstorf — Mühlenbach — Am Frankenberg — Langenbeker Weg (Bezirk Harburg, Ortsteil 709) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-26
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 709]