• XPLAN_BP_PLAN_2bd1b239-b313-472e-bdda-dc33e7fd86ca

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    • XPLAN_BP_PLAN_2bd1b239-b313-472e-bdda-dc33e7fd86ca
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt24
    xpPlanDate
    • 1982-10-28
    name
    • Hamburg-Altstadt24
    internalId
    • 49d4405c-8882-4bbf-9ba0-2a7c6870b5f8
    technHerstellDatum
    • 2014-10-10
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet am Georgsplatz, Glockengießerwall und der Spitalerstraße sind die Erdgeschosse, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, ladenartig zu gestalten.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet kann auf dem Flurstück 301 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Nord die Überschreitung der Baulinie im Bereich der Straße Kurze Mühren oberhalb des ersten Vollgeschosses als Auskragung bis zu 0,40 m zugelassen werden, soweit es funktionell oder konstruktiv erforderlich ist. Über der Oberkante der fertigen Straßendecke ist eine lichte Höhe von mindestens 3,0 m einzuhalten.][§2 Nr.3 | An den zum Georgsplatz und zum Glockengießerwall gerichteten Außenwänden der Gebäude sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern vorzunehmen.][§3 Nr.1 | Für die Gebäude auf den nachstehend aufgeführten Flurstücken werden die jeweils festgesetzten Traufhöhen zwingend vorgeschrieben. Glockengießerwall Flurstück 170 Höhe über NN + 36,4 m Flurstück 544—546 Höhe über NN 1) + 33,9 m ³) +36,4 m Flurstück 523 + 145 Höhe über NN 1) + 33,9 m ³) + 37,6 m Georgsplatz Flurstück 146 Höhe über NN 1) +34,0 m Flurstück (Ecke) Höhe über NN ³) + 37,6 m Flurstück 146 Höhe über NN 1) +31,0 m ³) + 34,0 m Flurstück 143 + 511 + 301 Höhe über NN 1) +27,8 m ³) +30,8 m Kurze Mühren Flurstück 301 Höhe über NN 1) +27,8 m ³) + 30,8 m Flurstück 151 Höhe über NN 1) +30,8 m ²) +34,1 m ³) +36,7 m Flurstück 153 Höhe über NN +34,1 m Anmerkung: 1) untere Traufhöhe ²) mittlere Traufhöhe ³) obere Traufhöhe (=Hauptgesimshöhe)][§3 Nr.2 | Die beiden oberen Vollgeschosse der Gebäude am Georgsplatz sind mit einem Rücksprung von 0,60 m auszubilden.][§3 Nr.3 | Bei Errichtung, Änderung und Instandhaltung von baulichen Anlagen sind Maßstäbe, Dach- und Fassadenformen sowie Farben und Baustoffe der Bebauung anzupassen, die diesem Bereich das besondere Gepräge geben.][§3 Nr.4 | Die Gebäudefassaden am Georgsplatz sind senkrecht derart zu gliedern, daß dabei die übernommenen ursprünglichen Grundstücksbreiten erkennbar werden; am Glockengießerwall ist die großmaßstäbliche Bebauung am Wallring aufzunehmen. Diese Gliederungen sollen auch in den Dachgeschoßzonen ablesbar sein.][§3 Nr.5 | Die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß-, Normalgeschoß- und den Dachgeschoßzonen am Glockengießerwall müssen in Anlehnung an die Altbebauung (Wallhof) an den Gebäudefassaden erkennbar sein; am Georgsplatz ist der Maßstab der Altbebauung (Niemitz-Apotheke) aufzunehmen.][§3 Nr.6 | Es darf keine farbig wirkende oder spiegelnde Fensterverglasung verwendet werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 101]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-10-28
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9548793a-a33f-4dbf-8d82-2d3b6c8fff5a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung