Der Bebauungsplan Eidelstedt 11 / Schnelsen 50 für den Geltungsbereich Pinneberger Chaussee — Landesgrenze — Halstenbeker Straße — Bundesautobahn — Nordgrenze des Flurstücks 3408, Südgrenzen der Flurstücke 3408 und 3409 der Gemarkung Schnelsen — über das Flurstück 578 der Gemarkung Eidelstedt — Baumacker — Heidacker (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 319 und 320) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-09-19
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Zwischen der Bundesautobahn und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Autobahn einwirken, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320, 319]