• XPLAN_BP_PLAN_2c15690c-fe1c-449d-b171-4c53dff65627

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2c15690c-fe1c-449d-b171-4c53dff65627
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf8
    xpPlanDate
    • 1965-05-03
    name
    • Wilstorf8
    internalId
    • 7a21b6e5-d726-404f-a22d-b72acae4371a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilstorf 8 für das Plangebiet Rönneburger Straße — Radickestraße — Vogteistraße — Niedersachsenweg — Südostgrenzen der Flurstücke 1311, 1309 bis 1305, 1894 und 1895 der Gemarkung Wilstorf — Hilshain — Hilshöhe — Hüllbeen — West- und Nordgrenze des Flurstücks 1145 sowie Nordwestgrenzen der Flurstücke 1159, 1158 bis 1155 und 1153 bis 1149 der Gemarkung Wilstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 705) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-07
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Wilstorf16]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise auf den Flurstücken 1151 bis 1158, 1302 bis 1304, 1873 und 1893 bis 1895 der Gemarkung Wilstorf sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-05-03
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9544f124-379d-480d-a841-3c119b324052]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung