• XPLAN_BP_PLAN_2c1c19a6-ce05-4832-af67-5596494bca3b

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2c1c19a6-ce05-4832-af67-5596494bca3b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek58
    xpPlanDate
    • 1986-06-23
    name
    • Neugraben-Fischbek58
    internalId
    • e6fc8f6b-09fa-46b0-81bf-6287cced2459
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 58 für den Geltungsbereich Borchersweg — Fischbeker Weg — Dritte Meile — Bundesbahnanlagen — über das Flurstück 6009, Ostgrenze des Flurstücks 6012, über das Flurstück 6013 (Stremelkamp), Ostgrenze des Flurstücks 6014 der Gemarkung Fischbek — Cuxhavener Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-04
    texte
    • [§2 Nr.1 | Bei Neubauten sind für die Außenwände nur hellrote bis rotbraune Ziegelsteine zu verwenden. Die Dächer sind als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 48 Grad auszubilden. Als Dacheindeckung sind nur Pfannen mit roten Farbtönen zulässig.][§2 Nr.2 | Der Erdgeschoßfußboden von Neubauten darf nicht höher als 0,4 m über Gelände angeordnet werden.][§2 Nr.3 | Auf Stellplatzflächen ist nach jedem dritten Stellplatz ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Cuxhavener Straße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen nicht an den lärmabgewandten Gebäudeseiten möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß auch für die Obergeschosse der Gebäude im reinen Wohngebiet entlang der Bahnanlagen.][§2 Nr.5 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.6 | Veränderungen der Erdoberfläche sind nicht zulässig, soweit sie nicht für Baugrunduntersuchungen, aus Gründen der öffentlichen Trinkwasserversorgung oder für die Herstellung von Gebäudefundamenten und Gebäudekellern erforderlich sind.][§2 Nr.7 | Bohrungen und Brunnen zum Aufsuchen und Nutzen von Grundwasser sind verboten; ausgenommen sind Einrichtungen zur Erfassung und Überwachung des Grundwasserhaushaltes und der öffentlichen Wasserversorgung.][§2 Nr.8 | Für die Erschließung des Flurstücks 889 der Gemarkung Fischbek sind noch weitere Örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-06-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_09a905dc-b5d2-41f8-966b-fad94136ff3c]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung