• XPLAN_BP_PLAN_2c301908-8e0b-44ad-9c42-259adc29a7c1

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    • XPLAN_BP_PLAN_2c301908-8e0b-44ad-9c42-259adc29a7c1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg93
    xpPlanDate
    • 2017-06-17
    name
    • Wilhelmsburg93
    internalId
    • abe9d68f-94cc-4ceb-9142-44a57f637b2d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 93 für den Geltungsbereich zwischen Kurdamm, Kükenbracksweg, Kükenbrack und den östlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke östlich Peter-Beenck-Straße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 137) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 2593 (Kurdamm), Nordwestgrenze des Flurstücks 6981, über die Flurstücke 8523 (Rathauswettern), 6983 und 5621 (Kükenbracksweg), Ostgrenze des Flurstücks 5621 (Kükenbracksweg), über die Flurstücke 5621, 2723 (Kükenbrack) und 2724, Südgrenze des Flurstücks 2719, über die Flurstücke 7724 und 7723, Südgrenze des Flurstücks 7727, über das Flurstück 7127, Westgrenze des Flurstücks 7127, über das Flurstück 2593 (Kurdamm) der Gemarkung Wilhelmsburg.
    technHerstellDatum
    • 2017-11-15
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf der als Fläche für den besonderen Nutzungszweck festgesetzten Fläche sind innerhalb der überbaubaren Flächen nur Schank- und Speisewirtschaften sowie Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke zulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet können an den straßenabgewandten Gebäudeseiten Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Technische Dachaufbauten sind in das oberste Geschoss zu integrieren, soweit sie nicht der Sonnenenergiegewinnung (zum Beispiel Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren) dienen.][§2 Nr.4 | In dem mit „(A)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen und Kellergeschosse bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Auf der Fläche mit besonderem Nutzungszweck darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 für Stellplätze, Zufahrten, Wege, Terrassen und Freitreppen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind mit Ausnahme des mit „(E)“ bezeichneten Bereichs Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen oder in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.7 | Auf den Flächen mit Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind Stellplatz- und Garagenzufahrten und Wege zu Hauseingängen sowie je Erdgeschosswohnung eine Terrasse mit einer Grundfläche von bis zu 8 m² bei einer Tiefe von bis zu 1,5 m, gemessen vom Gebäude senkrecht zur Straße, zulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg unterirdische Anlagen zur Ableitung von Oberflächenwasser der Kornweidenwettern herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.10 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mit Kleingehölzen, Stauden und Gräsern intensiv zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen mit einer Neigung bis zu 15 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.13 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Bäume und Sträucher zu pflanzen. Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind nur Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Bäume und Sträucher zu verwenden. Im Kronenbereich der anzupflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.15 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich sind Stellplatzzufahrten, Bodenversiegelungen, Abgrabungen und Geländeaufhöhungen unzulässig. Ausnahmsweise sind in dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich zum südlich angrenzenden Gebäude Bodenversiegelungen und Stellplatzzufahrten zulässig, wenn vorhandene Baumwurzeln durch Wurzelbrücken oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vor Schädigungen (zum Beispiel Verletzungen, Bodenverdichtungen, Bodenaustrocknung) geschützt werden.][§2 Nr.16 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwassers führen, sind unzulässig.][§2 Nr.17 | Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist oberirdisch in das Oberflächenentwässerungssystem einzuleiten, sofern es nicht versickert, gesammelt oder genutzt wird.][§2 Nr.18 | Auf den Flächen für den besonderen Nutzungszweck sind offene Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.19 | Im Schlöperstieg sind im Bereich der Flächen für den besonderen Nutzungszweck Grundstückszufahrten ausgeschlossen.][§2 Nr.20 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 3646 (teilweise) der Gemarkung Wilhelmsburg und 1230/1 (teilweise) der Gemarkung Moorwerder den mit „WA 1“, „WA 2“ und „WA 3“ bezeichneten Wohngebietsflächen zu 60 vom Hundert, den Parkanlagen zu 9 vom Hundert und den Straßenverkehrsflächen zu 31 vom Hundert zugeordnet.][§2 Nr.21 | Auf den als Parkanlage festgesetzten Flächen ist bis zum 31. Dezember 2013 das Veranstalten einer Gartenschau zulässig. Gebäude und bauliche Anlagen, die zur Durchführung einer Gartenschau notwendig sind, sind für diesen Zeitraum auf den in Satz 1 genannten Flächen zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 137]
    plangeber
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-06-17
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_16e3dad2-74b9-4bf1-8d05-e04435d3841a]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    planArt
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    • BPlan
    verfahren
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    • Normal
    rechtsstand
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    • Satzung