Der Bebauungsplan Osdorf 32 für den Geltungsbereich Osdorfer Landstraße – Heinrich-Plett-Straße – Südgrenze des Flurstücks 2748, über das Flurstück 1201, Westgrenzen der Flurstücke 1201, 2749 und 2750 der Gemarkung Groß Flottbek – Südgrenze des Flurstücks 2211, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2210 der Gemarkung Osdorf (Bezirk Altona, Ortsteile 220) wird. festgestellt.
technHerstellDatum
2015-08-31
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Sondergebiet Einkaufszentrum sind nur Läden, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe und in den Obergeschossen auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) zulässig. Im Bereich der eingeschossigen Baukörper sind Tankstellen zulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]