[Nr. 3.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 3.2 | Für die Baustufe W6g gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 3.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
2.31 für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m,
2.32 für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1) 5,0 m,
2.33 für die fünfgeschossigen Geschäftshäuser (G5g) 16,0 m,
2.34 für die sechsgeschossigen Wohnhäuser (W6g) 19,0 m.][Nr. 3.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 3.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet einschließlich der Flächen über den Garagen unter Erdgleiche sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 3.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 3.7 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 415]