• XPLAN_BP_PLAN_2eb80f86-3c17-46d8-9680-67b6f0e15782

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2eb80f86-3c17-46d8-9680-67b6f0e15782
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf21
    xpPlanDate
    • 1966-09-09
    name
    • Osdorf21
    internalId
    • b74fd344-3c1a-4859-9468-ab130b7ec47c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Osdorf 21 für das Plangebiet Am Barls – Glückstädter Weg – Eidechsenstieg – Schafgarbenweg – Rugenbarg – Grubenstieg (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-07
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig. Die Dächer sollen höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für die Reihenhäuser und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
    plangeber
    • [Name: 220]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-09-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dfeec924-f5ec-4570-b0e2-68f216f8c881]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung