• XPLAN_BP_PLAN_2f297932-de41-46e7-856c-2e1e2e73d73c

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_2f297932-de41-46e7-856c-2e1e2e73d73c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup58
    xpPlanDate
    • 2001-05-30
    name
    • Lurup58
    internalId
    • 54e565bc-434b-43d5-b5df-e30938599782
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 58 für den Geltungsbereich Luruper Hauptstraße – Stückweg – Nordgrenze des Flurstücks 2313, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 352 und Nordgrenze des Flurstücks 391 der Gemarkung Lurup – Böverstland – Jevenstedter Straße – Lüttkamp (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-31
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Außerdem werden gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten entlang der Luruper Hauptstraße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche Wohnungen unzulässig.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen im Kerngebiet und im allgemeinen Wohngebiet an der Luruper Hauptstraße sind außer den festgesetzten Tiefgaragen weitere Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen unzulässig.][§2 Nr.5 | Die Dächer von eingeschossigen Gebäuden, Dächer von Nebengebäuden und Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen.][§2 Nr.6 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung des Fußweges zwischen der Luruper Hauptstraße und der geplanten Erschließungsstraße und für den Eingangsbereich zur Parkanlage wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.7 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen mit Ausnahme der wohnungsbezogenen Terrassen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mit Gehölzen und Stauden zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.8 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder dicht wachsenden Gehölzen einzufassen.][§2 Nr.9 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.10 | Im reinen und allgemeinen Wohngebiet sind auf den privaten Grundstücksflächen Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.14 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk-Fernwärmenetz anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Wärmeversorgungsnetz nicht besteht, sind Feuerstätten für leichtes Heizöl und gasförmige Brennstoffe sowie Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-05-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6cf415c8-caff-4f3c-8801-4118bda3113b]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung