• XPLAN_BP_PLAN_30302eb0-baf4-41e4-8bc4-dafa066c389a

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_30302eb0-baf4-41e4-8bc4-dafa066c389a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch37
    xpPlanDate
    • 2002-09-20
    name
    • Hausbruch37
    internalId
    • c73c6c99-7bbf-40e5-86d1-42d9f2d14ebd
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hausbruch 37 für den Geltungsbereich südöstlich Schanzengrund und beiderseits Ehestorfer Heuweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 717) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Schanzengrund - Nordost-, Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 1480, Nordgrenze des Flurstücks 6268 (alt 4228) der Gemarkung Neugraben - Ehestorfer Heuweg - Nordgrenze des Flurstücks 1747, Ostgrenzen der Flurstücke 1747, 1746, 1745, 1744, 1741 und 1740, Südgrenze des Flurstücks 1740 der Gemarkung Neugraben - Ehestorfer Heuweg - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4227, Südgrenzen der Flurstücke 6268, 1492, 4182 und 4181, über das Flurstück 1499, Westgrenzen der Flurstücke 1499, 1498 und 1497 der Gemarkung Neugraben.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Wohngebieten östlich des Ehestorfer Heuweges sind bei Verblendung mit Vormauersteinen rote Ziegelsteine, bei Putzbauten helle Farbtöne zu verwenden. Nebengebäude und Garagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen][§2 Nr.2 | Bei den Wohnbauflächen östlich Schanzengrund und westlich Ehestorfer Heuweg ist bei der Berechnung der Geschossfläche die Fläche von Aufenthaltsräumen in anderen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen.][§2 Nr.3 | Auf den mit „A" bezeichneten Flächen kann die festgesetzte Grundfläche beziehungsweise Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), um bis zu 100 vom Hundert (v. H.), auf den mit „B" bezeichneten Flächen um bis zu 150 v. H. und auf den mit „C" bezeichneten Flächen um bis zu 200 v. H. überschritten werden.][§2 Nr.4 | Die Erschließung des rückwärtigen Teils auf dem Flurstück 4227 der Gemarkung Neugraben (Schulfläche) ist im Bereich der ausgewiesenen Waldfläche nur über die bestehende Zufahrt vorzusehen.][§2 Nr.5 | Die östlich des Ehestorfer Heuweges sowie auf dem Flurstück 6207 der Gemarkung Neugraben östlich Schanzengrund festgesetzten Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern können für notwendige Grundstückszufahrten unterbrochen werden. Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücke am Ehestorfer Heuweg sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten westlich und östlich des Ehestorfer Heuweges sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.8 | Für die zu erhaltenden Bäume und Gehölzgruppen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleibt; je angefangene 25 cm Stammumfang ist ein neuer Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, Nebenanlagen, Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.10 | Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.11 | Pergolen und Stützen von Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.12 | Das von Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen.][§2 Nr.13 | Auf den privaten Grundstücken sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.14 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem Flurstück 1746 der Gemarkung Neugraben die in der Anlage zur Begründung dargestellte Teilfläche des Flurstücks 21 der Gemarkung Vahrendorf-Forst zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2002-09-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_66de96fc-720e-4d72-9bb1-40992fab665d]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung