• XPLAN_BP_PLAN_31f78710-2073-4aee-bea3-1a349b1fe728

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_31f78710-2073-4aee-bea3-1a349b1fe728
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D190
    xpPlanDate
    • 1958-02-17
    name
    • D190
    internalId
    • e413e2f0-036b-4673-8518-a544d55727e8
    beschreibung
    • Bahnanlagen - Bramfelder Straße - Pfauenweg - Meisenstraße - Wachtelstraße - Geierstraße - Krausestraße - Lämmersieth
    technHerstellDatum
    • 2016-02-26
    texte
    • [Nr. 2.6 | Die nicht bebaubare Fläche zwischen den Straßen- und Baulinien vor der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g, G2g) ist gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstücks Einfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g, G2g), der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) und der erdgeschossigen Garage (GaE) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die zulässige Traufhöhe für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g) beträgt höchstens 5,0 m, für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) höchstens 4,5 m.][Nr. 2.2 | Die erdgeschossige Garage (GaE) ist als Gemeinschaftsanlage für die Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung bestimmt. Soweit die Verpflichtung zur Schaffung von Einstellplätzen oder Garagen nach der Reichsgaragen Ordnung in der Garage nicht ausreichend erfüllt werden kann, ist diese in den in Durchführungsplan D 107 (Planbezirk Bahnanlagen - Steilshooper Straße - Wachtelstraße - Bramfelder Straße) an der Steilshooper Straße und Bramfelder Straße ausgewiesenen Gemeinschaftsanlagen zu erfüllen. Für die Grundstücke mit einer Geschäftshausbebauung ist die Verpflichtung zur Schaffung von Einstellplätzen oder Garagen nach der Reichsgaragenordnung auf dem einzelnen Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück des Planbezirks mit einer Geschäftshausbebauung zu erfüllen.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-02-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b2c70ae1-5877-4f54-bb96-5dcb848e2006]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung