[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet östlich der Straße Heegbarg / nördlich der Gemeinbedarfsfläche sind Einzelhandelsbetriebe sowie Nutzungen nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) unzulässig. Dies gilt nicht für die mit B gekennzeichnete Fläche, auf der Einzelhandelsbetriebe zulässig sind, soweit sie nur mit Baustoffen, Werkzeugen und sonstigem Baubedarf handeln oder solche Gegenstände ausstellen oder lagern; auf dieser Fläche sind Wohnungen unzulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Gesimse, Vordächer und Treppenhäuser kann bis zu 3,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Freizeitzentrum" sind nur gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Badeanlagen, Sauna, Fitnessräume), Schänk- und Speisewirtschaften sowie Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung zulässig.][§2 Nr.4 | Auf den mit C und F gekennzeichneten Flächen sind Nebenanlagen nach § 14 der Baunutzungsverordnung sowie Stellplätze und Garagen ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Auf den Flurstücken 761, 1191, 3029, 4515 und 4063 bis 4066 der Gemarkung Poppenbüttel sind bis zu 2750 Stellplätze zulässig.][§2 Nr.6 | Die Gebäude auf den Flurstücken 1186 bis 1188 sowie 1191, 4515, 761 und 3029 sind durch Materialien, Farbgebung, Fassadengliederung und Dachformen als einheitliche Baugruppe zu gestalten.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Werbeanlagen oberhalb der Traufhöhen sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Die mit E bezeichnete Dachfläche ist mit einer flächendeckenden Einfachbegrünung zu versehen.][§2 Nr.10 | Für jeden im Sondergebiet infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Baum sind drei großkronige Bäume auf demselben Grundstück neu zu pflanzen, deren Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt.][§2 Nr.11 | Ein Drittel der oberen Parkebene auf den Flurstücken 761, 1191, 3029 und 4515 ist mit begrünten Pergolen zu versehen. Anstelle der Pergolen kann für je 10 Stellplätze ein kleinkroniger Laubbaum gepflanzt werden, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt.][§2 Nr.12 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind im Kronenbereich von Bäumen unzulässig.][§2 Nr.14 | Die festgesetzten Wandbegrünungen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen vorzunehmen; je 2,0 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.15 | Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und mit standortgerechten Pflanzenarten zu begrünen. Vegetationsflächen, die direkt an Straßenverkehrsflächen, private Stellplatzanlagen oder deren Zufahrten grenzen, sind durch Baumschutzbügel und dergleichen zu schützen.][§2 Nr.16 | Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 20 cm jeweils in 1 m über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.17 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden.][§2 Nr.18 | Im Sondergebiet sind befestigte Flächen, die nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen, Gehwege und Terrassen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.19 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wiederherzustellen.][§2 Nr.20 | Innerhalb des mit F gekennzeichneten Bereichs ist die Anlage einer Sickerfläche zulässig, die naturnah zu gestalten und artenreich zu bepflanzen ist.][§2 Nr.21 | Chemische Pflanzenbehandlungsmittel, Tausalze und tausalzhaltige Mittel dürfen auf privaten Stellplatzanlagen und deren Zufahrten nicht verwendet werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]