[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Alsterdorf 7“ wird dem
Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2.4 | In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt:
„4. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung
des Bebauungsplans Alsterdorf 7, für das die Baunutzungsverordnung
in der Fassung vom 23. Januar 1990
(BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013
(BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.4.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§1 Nr.2.4.2 | Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen
werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und
funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder
Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die
jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche
nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche
des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.4.3 | Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.4.4 | Im Gewerbegebiet sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten
unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]