Der Bebauungsplan Alsterdorf 5 für den Geltungsbereich Hindenburgstraße — Maienweg — Am Brabandkanal — Brabandkanal — Alster — Hindenburgbrücke (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-01-23
texte
[§2 Nr.1 | In den Wohngebieten entlang Hindenburgstraße und Maienweg sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen, auch von Radfahrern benutzbaren Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Oberirdische Besucherstellplätze können im all-gemeinen Wohngebiet zugelassen werden. Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Uberdeckung zu versehen und zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von mindestens 12 m je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.5 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang als Ersatz großkronige Bäume zu pflanzen. Außerhalb der öffentlichen Straßen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten ist für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Für Baumpflanzungen sind einheimische Laubbäume zu verwenden. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Der Stammumfang muß bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden betragen.][§2 Nr.8 | Die Dächer der eingeschossigen Bebauung sind mit einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | In den Wohngebieten sind 60 vom Hundert der Fassadenflächen mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Flächen für Tür- und Fensteröffnungen werden dabei nicht angerechnet.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ist der Böschungsbereich der Alster und des Brabandkanals durch Auslichtung des Baumbestandes so zu entwickeln, daß die Kraut- und Strauchschicht gefordert und durch die Anpflanzung von standortgerechten einheimischen Sträuchern intensiviert wird.][§2 Nr.11 | Die mit „(A)" bezeichnete Fläche der Parkanlage südlich der Brabandstraße ist durch Erhalt und Ergänzung der Obstbäume sowie durch Pflanzung einheimischer Gehölze zu entwickeln.][§2 Nr.12 | Für die Erschließung des reinen Wohngebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 11. April 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 85), festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.13 | Eine Überschreitung der Baugrenze für Treppenhäuser im Blockinnenbereich kann bis zu einer Tiefe von 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.14 | Die Erschließung der Wohngebiete ist nur über die Straßen Brabandstraße, Hindenburgstraße und Maienweg zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]