[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet an der Nordseite der Rosenallee, auf den Flurstücken 615, 616, 617, 117, 195 und 201 der Gemarkung St. Georg-Süd, sind oberhalb des Erdgeschosses Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Für die Kerngebiete an der Spaldingstraße werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sind nicht zulässig.][§2 Nr.4 | Bei Neubauten ist ein ausreichender Lärmschutz für die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung sicherzustellen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 115, 117]