• XPLAN_BP_PLAN_33e334ea-b82f-4896-bbf2-f8ca8081ec04

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_33e334ea-b82f-4896-bbf2-f8ca8081ec04
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt107
    xpPlanDate
    • 2016-08-22
    name
    • Billstedt107
    internalId
    • 32c98a6a-639e-423f-86dd-17202cf92dd9
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Billstedt 107 für den Geltungsbereich zwischen Schleemer Weg, U-Bahn- Trasse U2, Schleemer Park und Möllner Landstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Schleemer Weg – Nordgrenze des Flurstücks 852, Ostgrenze des Flurstücks 852 der Gemarkung Schiffbek – Möllner Landstraße – Westgrenze des Flurstücks 852 der Gemarkung Schiffbek.
    technHerstellDatum
    • 2017-03-15
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb des reinen Wohngebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Die im reinen Wohngebiet festgesetzten Gebäudehöhen dürfen für Aufzugsüberfahrten um bis zu 50 cm überschritten werden.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen sowie den hierfür festgesetzten Flächen zulässig.][§2 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis 0,7 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als allgemein zugänglicher Gehweg. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Vattenfall GmbH, der Hamburg Netz GmbH sowie E.ON Hanse, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Gehwege sowie Platzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehraufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (Schotterrasen) herzustellen.][§2 Nr.9 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.10 | Bauliche Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels führen können, sind unzulässig.][§2 Nr.11 | Auf den Flächen zum „Ausschluss von Nebenanlagen“ sind Kinderspieleinrichtungen zulässig, sofern sie den Schutz der Bäume nicht beeinträchtigen.][§2 Nr.12 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mit Kleingehölzen, Stauden und Gräsern intensiv zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein mindestens 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen.][§2 Nr.13 | Die Dachflächen mit einer Neigung bis zu 15 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Zuwegungen und Terrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen. Es sind mindestens 50 vom Hundert der Dachflächen zu begrünen.][§2 Nr.14 | Für die Erdgeschossgärten sind Grundstückseinfriedigungen nur in Form von Hecken in möglicher Kombination mit transparenten Drahtzäunen mit standortgerechten einheimischen Sträuchern zulässig.][§2 Nr.15 | Im allgemeinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
    plangeber
    • [Name: 130]
    veraenderungssperre
    • true
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-08-22
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dfed9a44-94e4-44b0-87dd-defafd8cc535]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung