• XPLAN_BP_PLAN_3408fc8e-1cc5-4c03-adee-1760c4d63f5f

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    • XPLAN_BP_PLAN_3408fc8e-1cc5-4c03-adee-1760c4d63f5f
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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld25
    xpPlanDate
    • 2013-07-09
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    • Jenfeld25
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    technHerstellDatum
    • 2016-01-12
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung und zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den mit „(A)" bezeichneten Baugebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vordächer, Balkone, Loggien, Treppen und Erker bis zu einer Breite von 5 m und einer Tiefe von 1,5 m sowie mit einem Mindestabstand zu benachbarten Baugrenzen von 7 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im mit „(B)" bezeichneten Baugebiet darf die Gebäudetiefe maximal 12 m betragen.][§2 Nr.5 | In den mit „(C)" bezeichneten Baugebieten sind Staffelgeschosse über dem letzten maximal zulässigen Vollgeschoss unzulässig.][§2 Nr.6 | In den mit „(A)" bezeichneten Baugebieten sind die notwendigen Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb der Baugebiete zulässig, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen, Kinderspiel- und Freizeitflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen können zugelassen werden. Tiefgarageneinfahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu überstellen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.7 | In den mit „(D)" bezeichneten Baugebieten sind in Vorgartenflächen Nebenanlagen mit Ausnahme von offenen Stellplätzen, Carports, Standplätzen für Abfallbehälter und Zuwegungen unzulässig.][§2 Nr.8 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.9 | In den mit „(D)" bezeichneten Baugebieten sind mindestens 30 vom Hundert der Vorgartenfläche gärtnerisch anzulegen.][§2 Nr.10 | In den Baugebieten sind an Straßenverkehrsflächen gelegene Einfriedungen nur in Form von Hecken oder Drahtzäunen in Verbindung mit Hecken zulässig.][§2 Nr.11 | In den mit „(D)" bezeichneten Baugebieten sind Grundstücke an öffentlichen Grünflächen mit Drahtzäunen in Verbindung mit Hecken- oder Schlingpflanzen zu begrenzen.][§2 Nr.12 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Das auf den privaten Grundstücks- und Dachflächen sowie in den privaten Grünflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf dem jeweiligen Grundstück zu versickern. Nachweislich nicht auf den Grundstücken versickerbares Niederschlagswasser kann von den Grundstücken in ein offenes Entwässerungssystem abgeführt werden.][§2 Nr.14 | Auf privaten Grünflächen ist für je angefangene 150 m² ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.15 | Innerhalb der privaten Grünflächen sind Nebenanlagen unzulässig. Notwendige Anlagen zur offenen Oberflächenentwässerung sowie Kinderspielflächen bleiben hiervon unberührt.][§2 Nr.16 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen sowie für notwendige Ersatzanpflanzungen gilt: Es sind standortgerechte, heimische Laubbäume zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.17 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind, soweit wasserwirtschaftliche Belange dem nicht entgegenstehen, Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen, Gehölzgruppen und Knicks unzulässig][§2 Nr.18 | Am verbleibenden Gebäude- und Baumbestand und im Umfeld sind vor Beginn der Abbruch- und Rodungsarbeiten mindestens zwölf künstliche Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse und Vögel zu installieren.][§2 Nr.19 | In den Baugebieten sind Fahrwege sowie ebenerdige nicht überdachte Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.20 | Dächer von Gebäuden bis zu einer Neigung von 20 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Dächer von Garagen und Carports sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.21 | In den Baugebieten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2013-07-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_85c5b2a1-c3e6-47c9-825b-942aa76ceab4]
    planArt
    • 1000
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    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung