• XPLAN_BP_PLAN_34802cde-a3ae-4a78-95ba-20a419bb8ab2

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_34802cde-a3ae-4a78-95ba-20a419bb8ab2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel44
    xpPlanDate
    • 2023-01-17
    name
    • Poppenbuettel44
    internalId
    • 748f1a12-b7f1-4b2a-a73b-b946fd3da0d8
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Poppenbuettel44 für den Bereich zwischen der Straße Heegbarg, Grotenbleken, Kritenbarg und Wentzelplatz (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kritenbarg – Wentzelplatz – Westgrenzen der Flurstücke 8252, 8251 und
    technHerstellDatum
    • 2020-04-11
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§ 2.1 | Im Vorhabengebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§ 2.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§ 2.3 | Im allgemeinen Wohngebiet dürfen die festgesetzten Grundflächenzahlen für Tiefgaragen und ihre Zufahrten, nicht überbaute Untergeschosse sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bis zu einer Grunden werden.][§ 2.4 | Innerhalb der umgrenzten Fläche für Tiefgarage und ihre Zufahrt sind neben der Hauptnutzung als Tiefgarage auch Neben- und Abstellräume bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 250 m2, entsprechend 125 m2 je Baugebiet, zulässig.][§ 2.5 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der zulässigen Vollgeschosse sind keine weiteren Geschosse zulässig.][§ 2.6 | Im Kerngebiet sind Aufzugsüberfahrten, Treppenhäuser, Anlagen der Haus- und Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie sowie andere technische Anlagen und technische Aufbauten bis zu einer Höhe von 2,0 m über der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig, sofern sie um mindestens 2,0 m, gemessen. 
Im allgemeinen Wohngebiet sind Aufzugsüberfahrten, Treppenhäuser, Anlagen der Haus- und Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie sowie andere technische Anlagen und technische Aufbauten bis zu einer Höhe von 1,0 m über der tgtz Gudhel?g, sfen ieummidetes ,0m,geesenvo dr nnnknte der Attika, zurückgesetzt errichtet werden.][§ 2.7 | Im allgemeinen Wohngebiet ist, mit Ausnahme der zur Straße Wentzelplatz gerichteten Baugrenzen, eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2,5 m und durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 5,0 m zulässig.][§ 2.8 | Im Kerngebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Einkaufszentren und großflächige Einzelhandels- und sonstige großflächige Handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 BauNVO, Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe, Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artin und Großgaragen stehen, werden ausgeschlossen.][§ 2.9 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen und Kellergeschossen müssen inklusive Überdeckung unter der festgesetzten neuen Geländeoberfläche liegen.][§ 2.10 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete private Fläche dem Allgemeinen Fußgängerverkehr zur Verfügung gestellt und unterhalten wird. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§ 2.11 | In den mit '(A)' gekennzeichneten Fassadenbereichen des allgemeinen Wohngebiets ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in immer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§ 2.12 | In den mit '(A)' bezeichneten Bereichen des allgemeinen Wohngebiets ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) g erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§ 2.13 | In den mit '(B)' bezeichneten Bereichen des Kerngebiets sind für die Aufenthaltsräume geeignete passive bauliche Schallschutzmaßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude vorzusehen.][§ 2.14 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein mindestens 1 m starfbau herzustellen.][§ 2.15 | Im Plangebiet sind die Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen können für Dachaufbauten, Dachterrassen und technische Anlagen zugelassen werden.][§ 2.16 | Im allgemeinen Wohngebiet ist für je angefangene 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein klein- bis mittelkroniger Baum zu pflanzen.][§ 2.17 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte heimische Laubbäume zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 25 -30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und][§ 2.18 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grund- und Stauwasserspiegels führen, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2023-01-17
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_143fd6d8-64b1-4f9b-ad5e-99cbec11c8fe]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • Vorhabenbezogener BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung