• XPLAN_BP_PLAN_34b72374-0992-4cff-8a24-525fd7acfec4

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_34b72374-0992-4cff-8a24-525fd7acfec4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek60
    xpPlanDate
    • 1995-09-27
    name
    • Neugraben-Fischbek60
    internalId
    • ad985790-3c81-4418-a5c7-3db0b7f8aa4c
    technHerstellDatum
    • 2015-05-07
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den Flurstücken 6675 und 5078 der Gemarkung Fischbek kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.2 | Eine Über- oder Unterschreitung der Baulinie durch vertikale Architekturelemente (z. B. Erker) kann in einer Breite bis zu 5 m je zugehörender Gebäudeseite und in einer Tiefe bis zu 1 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die den Straßen Verkehrsflächen zugewandten Fassaden im Erdgeschoß sind ladenartig zu gestalten.][§2 Nr.4 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Dächer mit einer Neigung bis maximal 15 Grad sind flächendeckend mit einer mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.6 | Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von baulichen Anlagen sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile der Außenwände (z. B. Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke und Erker) können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 7749, 6275 und 3710 der Gemarkung Fischbek eine ebenerdige Zufahrt an der Cuxhavener Straße, eine Rampe und auf dem Flurstück 7749 im Tiefgaragengeschoß eine Durchfahrt gemeinschaftlich anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh- und Fahrrecht können zugelassen werden. Das in Teilbereichen zusätzlich festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Entlang der Cuxhavener Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.9 | Auf Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen, der einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen muß. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen. Auf Stellplatzanlagen über Tiefgaragen ist anstelle der Baumanpflanzungen eine Begrünung der Stellplätze mit Hilfe von Rankgerüsten zulässig.][§2 Nr.10 | Außenwände, deren Fenster abstand mehr als 2 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1995-09-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2df657a9-256a-4c7b-9d8c-f5d1526a59c2]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung