Der Bebauungsplan Hausbruch 35 für den Geltungsbereich südlich der Dauerkleingärten zwischen Rehrstieg und Francoper Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 717) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Francoper Straße - Nordostgrenzen der Flurstücke 3961, 3962 und 3965, Nordost- und Südgrenze des Flurstücks 3966, Südgrenzen der Flurstücke 3965 und 3962 der Gemarkung Neugraben - Rehrstieg.
technHerstellDatum
2015-06-16
texte
[§2 Nr.1 | Die Dächer von Wohngebäuden sind als Satteldach mit einer Neigung von mindestens 30 Grad auszubilden.][§2 Nr.2 | Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Gebäuden sind in rotem bis rotbuntem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt. Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude in Material und Farbgebung gestalterisch anzupassen.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung des allgemeinen Wohngebietes sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.4 | Entlang der Francoper Straße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Bei Neubauten sind Kellergeschosse und Tiefgaragen sowie andere bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels, beziehungsweise zu Staunässe führen, unzulässig.][§2 Nr.6 | Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplatzanlagen sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Auf den Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind Gehölze bei Abgang so zu ersetzen, dass der Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.8 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und soweit wasserwirtschaftliche Belange dem nicht entgegenstehen, sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender und anzupflanzender Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind 10 vom Hundert (v.H.) Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v.H. als Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.11 | Für 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.13 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze - außer Gemeinschaftsstellplatzanlagen - in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.14 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern können Grundstückszufahrten zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]