• XPLAN_BP_PLAN_357a74e7-e932-46ab-8e96-077ccc82d6e6

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_357a74e7-e932-46ab-8e96-077ccc82d6e6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lemsahl-Mellingstedt17
    xpPlanDate
    • 2003-10-17
    name
    • Lemsahl-Mellingstedt17
    internalId
    • 2ce717e1-4b4e-4e17-8081-d31c79b56ca1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 17 für den Geltungsbereich südlich des Eichelhäherkamps zwischen Lemsahler Landstraße und dem Redderbargteich (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Lemsahler Landstraße - Eichelhäherkamp - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 608, Südgrenze des Flurstücks 1725 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage sind innerhalb der überbaubaren Flächen Gebäude mit Umkleide- und Sanitärräumen, Clubräumen und Geschäftsräumen des Vereins, Mehrzwecksporträume sowie Räume für die offene Kinder- und Jugendarbeit zulässig; weitere bauliche Anlagen des Hochbaus sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Ausnahmsweise kann die Höhe der festgesetzten Schutzwand um 0,8 m reduziert werden, wenn durch eine lärmmindernde Anordnung und Ausgestaltung des Vereinsgebäudes innerhalb der überbaubaren Fläche der gleiche Lärmschutz erreicht werden kann.][§2 Nr.3 | Für je vier ebenerdige Stellplätze ist ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Der festgesetzte Schutzwall ist zu begrünen, dabei ist für je 2 m² eine Pflanze zu verwenden. Es sind 10 vom Hundert (v. H.) Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.6 | Für Wallhecken (Knicks) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt. Vorhandene Lücken sind durch Nachpflanzungen zu schließen. Die festgesetzten Knicks sind im 10 bis 15-jährigen Turnus fachgerecht auf den Stock zu setzen.][§2 Nr.7 | Fensterlose Fassaden und die Lärmschutzwand sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Die Dachflächen der Gebäude sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | Auf der öffentlichen Grünfläche sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Die als extensives Grünland festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als an den Standort angepasstes Dauergrünland zu entwickeln und zu erhalten. Die Ausbringung von Stickstoffdüngemitteln und von Pflanzenbehandlungsmitteln ist nicht zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 521]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2003-10-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c080e303-7a3a-4fee-a875-2a7940356cdf]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung