• XPLAN_BP_PLAN_359e4b39-44fc-465a-81f8-29d5b62a8e61

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_359e4b39-44fc-465a-81f8-29d5b62a8e61
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf116
    xpPlanDate
    • 2018-04-12
    name
    • Bergedorf116
    internalId
    • 786cf77a-e14b-4355-8ff7-2a886123bd4e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 116 für ein Gebiet im Übergang vom Bergedorfer Gehölz zum Bergedorfer Villengebiet südlich des Billtalstadions, östlich der Straße Pfingstberg und nördlich des Reinbeker Wegs (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602 und 603) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Pfingstberg – Reinbeker Weg – Westgrenze des Flurstücks 3793, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 305, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 7612, über das Flurstück 7612, Ost-, Nord- und Südgrenze des Flurstücks 5983, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 7091 der Gemarkung Bergedorf.
    technHerstellDatum
    • 2018-05-03
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [2.1 | Auf den Flächen für Gemeinbedarf und auf der Versorgungsfläche können außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen befestigte Hofflächen, Zufahrten, Garagen, Stellplätze und Wege sowie Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, 1062) zugelassen werden.][2.2 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenze durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 5,00 m zulässig.][2.3 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche im Allgemeinen Wohngebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes allgemein zulässig.][2.4 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche im Allgemeinen Wohngebiet darf die überbaubare Grundstücksfläche durch den auskragenden Kopf des Wasserturmes überschritten werden.][2.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH sowie der Stromnetz Hamburg GmbH unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][2.6 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sowie Ablagerungen sind im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][2.7 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sowie für Ersatzpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten.][2.8 | Für die zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen vorzunehmen. Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten können zugelassen werden.][2.9 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Sträuchern sind niedrigwachsende Sträucher zu pflanzen.][2.10 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf und in den allgemeinen Wohngebieten sind zu Straßenverkehrsflächen und zum Waldgebiet angrenzende Einfriedigungen entweder in Form von Hecken oder als durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken zulässig. Pflanzungen müssen einen Mindestabstand von 0,5 m zu der jeweiligen Grenze der Straßenverkehrsfläche einhalten.][2.11 | In den Allgemeinen Wohngebieten ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][2.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die Dachflächen von Nebenanlagen und Garagen und auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf mindestens 70 vom Hundert der Gebäudedachfläche mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][2.13 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][2.14 | Für naturschutzrechtliche Eingriffe auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf sind drei Flachkästen für baumbewohnende Fledermausarten und sechs Nisthilfen für Nischenbrüter an Großbäumen im Plangebiet oder im Bergedorfer Gehölz anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.][2.15 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf ist für die Außenbeleuchtung nur die Verwendung von Lampentypen zulässig, die ein für Vögel und Insekten wirkungsarmes Spektrum aufweisen. Die Lichtquellen sind außerdem zum Bergedorfer Gehölz hin abzuschirmen.][2.16 | Für den Waldersatz sowie für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen wird der mit „(A)“ bezeichneten Fläche für den Gemeinbedarf und der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung eine außerhalb des Plangebiets liegende 5.850 m² große Teilfläche des Flurstücks 2561 der Gemarkung Lohbrügge zugeordnet.][2.17 | Auf der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Öffentlicher Platz“ sind Aufenthaltsflächen, Stellplätze sowie Anlagen für die Erschließung der angrenzenden Nutzungen zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    plangeber
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-04-12
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7f519091-550b-43fe-84a6-95459546e04f]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung