Der Bebauungsplan Langenhorn 42 für den Geltungsbereich Tarpenbek — Tarpen — Langenhorner Chaussee — über die Flurstücke 42, 38, 39, 43, 6613, 45, 6616 und 5227 zur Südgrenze des Flurstücks 46 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-01-23
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sollen die Dächer höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Zwischen der Fläche für den Zubringer zur Autobahn und der sonstigen Abgrenzungslinie sowie zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der östlichen Baugrenze auf den Flurstücken 36 und 37 der Gemarkung Langenhorn sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Schnellverkehrsstraße einwirken sind unzulässig]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]