• XPLAN_BP_PLAN_36432eaa-82ab-42a0-a7b8-43aace67db8c

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_36432eaa-82ab-42a0-a7b8-43aace67db8c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf27
    xpPlanDate
    • 2013-02-07
    name
    • Ohlsdorf27
    internalId
    • 8cb1a614-4f97-4c70-9de2-20547ea2d31b
    technHerstellDatum
    • 2014-04-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | In dem reinen Wohngebiet sind ausschließlich Wohnnutzungen zulässig. Die festgesetzte Grundflächenzahl darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.3 | In dem reinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Breite von 5 m und einer Tiefe von 2 m zulässig.][§2 Nr.4 | In dem reinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum- und Heckenanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume sind mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig. Als Heckenpflanzen sind mindestens zweimal verpflanzte Gehölze, Höhe 100 cm bis 150 cm, zu verwenden.][§2 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet sind die Dachflächen der Hauptgebäude mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Gehwege und Terrassen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Tiefgarage muss einschließlich Erdauftrag vollständig unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.9 | In dem Vorhabengebiet sind Nichtvollgeschosse über die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse hinaus unzulässig. Technische Aufbauten (zum Beispiel Fahrstuhlüberfahrten oder Treppenaufgänge zu Dachterrassen) sind ausnahmsweise mit einer Höhe bis zu 3 m zulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2013-02-07
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4f4a3672-9f14-4ed1-8ffd-ab7b67b26fbd]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung