• XPLAN_BP_PLAN_365f1299-05d5-4948-8d85-9ed6549c182e

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_365f1299-05d5-4948-8d85-9ed6549c182e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt26
    xpPlanDate
    • 1982-05-19
    name
    • Neustadt26
    internalId
    • 5138e41b-8240-45ad-9fae-5073394c6431
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neustadt 26 für den Geltungsbereich Jan-Valkenburg-Straße — Kohlhöfen — Rademachergang — Kornträgergang — Wexstraße — Ostgrenzen der Flurstücke 1753, 1127, 1487, 1101 und 1106 der Gemarkung Neustadt-Nord — Alter Steinweg — Düsternstraße — Michaelisstraße — Ost-West-Straße — Westgrenzen des Flurstücks 1272 der Gemarkung Neustadt-Süd — Großneumarkt — Markusstraße — Westgrenzen der Flurstücke 846 und 1660 der Gemarkung Neustadt-Nord (Bezirk Hamburg- Mitte, Ortsteile 106 und 105) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden. Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Die Beheizung ist durch Anschluß an die überörtliche Fernwärmeversorgung vorzunehmen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.][§2 Nr.3 | Stellplätze für Kraftfahrzeuge dürfen nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet beidseitig des Fußgängerbereichs zwischen dem Alten Steinweg und der Michaelisstraße kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker bis zu 2,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Im besonderen Wohngebiet werden Geschäfts- und Bürogebäude sowie Ausnahmen nach § 4 a Absatz 3 Nummern 2 und 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.7 | Auf den mit (A) gekennzeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets sind nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet zwischen Alter Steinweg und Michaelisstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen erreicht werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 106, 105]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-05-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1a865254-b015-4c99-b0e5-a0a9b7efe19c]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung