Der Bebauungsplan Marienthal 6 für den Geltungsbereich Hammer Straße — Wandsbeker Marktstraße — Botenstieg — Bärenallee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 510) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-12-22
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, in den Obergeschossen auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet an der Wandsbeker Marktstraße sind Wohnungen im dritten und vierten Geschoß zulässig.][§2 Nr.4 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 510]