Der Bebauungsplan Schnelsen 66 für den Geltungsbereich Brummerredder — Südgrenze des Flurstücks 2052 der Gemarkung Schnelsen — Bahnanlagen — über das Flurstück 3514 der Gemarkung Schnelsen (Halstenbeker Straße) — Bahnanlagen — Nordgrenzen der Flurstücke 1983 bis 1985, 1993 (Hogenfelder Straße) und 1998 bis 2003 der Gemarkung Schnelsen — Holsteiner Chaussee — Südgrenzen der Flurstücke 2024 und 4357 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2013-10-16
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Für die Erschließung der mit B gekennzeichneten Fläche sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt. ][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten entlang der Holsteiner Chaussee und entlang der Bahnanlage sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§2 Nr.3 | Geringfügige Abweichungen von der Lage und Größe der Gemeinschaftsstandplätze für Müllgefäße können zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]