Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 7 für den Geltungsbereich Palmaille - Breite Straße - Ostgrenzen der Flurstücke 676 und 678 der Gemarkung Altona-Südwest - De-Voß-Straße - Große Elbstraße - Westgrenzen der Flurstücke 1143, 1129 und 1123 der Gemarkung Altona-Südwest (Bezirk Altona, Ortsteile 201, 202) wird festgestellt
technHerstellDatum
2017-05-30
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht beeinträchtigt werden.
[aufgehoben durch Altona-Altstadt7]][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
[aufgehoben durch Altona-Altstadt7]][§2 Nr.3 | §7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 201, 202]