Der Bebauungsplan Wandsbek 80 für das Gebiet östlich
der Wandsbeker Allee und nördlich der Kattunbleiche (Bezirk
Wandsbek, Ortsteil 507) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Kattunbleiche – Wandsbeker Allee – Nordgrenzen der Flurstücke
3765 und 3226, über die Flurstücke 3226, 3731, 3038,
Ostgrenzen der Flurstücke 657 und 656 der Gemarkung
Wandsbek.
technHerstellDatum
2017-10-17
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen
unzulässig.][§2 Nr.2 | In den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten
Teilen des Mischgebietes sind Vergnügungsstätten,
insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen
im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen
Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl.
S. 505), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne
Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume,
deren Zweck auf Darstellungen oder Handlungen
mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.
Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung
vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am
11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), werden in den übrigen
Teilen des Mischgebietes ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes
sind Wohnungen im Erdgeschoss unzulässig.][§2 Nr.4 | In den mit „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Bereichen des
Mischgebietes sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten
Zahl der Vollgeschosse keine weiteren Geschosse
zulässig.][§2 Nr.5 | Im Bereich der Unterbrechung des nördlichen Blockrandes
auf Flurstück 3729 der Gemarkung Wandsbek sind
Überlagerungen der Abstandsflächen in einer Tiefe von
höchstens 1,2 m zulässig.][§2 Nr.6 | Innerhalb des Mischgebietes können Überschreitungen
der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und Loggien
um bis zu 1,5 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige
Terrassen um bis zu 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen
sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume
und Versorgungsräume sind auch außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien
und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten
Verkehrsflächen als Gehweg hergestellt und dem
allgemeinen Fußgängerverkehr zur Verfügung gestellt
werden. Der Gehweg ist einheitlich zu gestalten. Einfriedungen
innerhalb der mit Gehrechten zu belastenden
Fläche sind unzulässig.][§2 Nr.9 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes
sind Schlafräume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten
zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen
und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu
beurteilen. Ausnahmen sind zulässig, wenn durch geeignete
bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden,
verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien,
Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in
ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt
wird, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt
eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht,
dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten
Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht
überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme
in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser
Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.
Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am
Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der
zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche
Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten
(zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder
vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.10 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes
ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder
durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten
oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum
Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen
sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen
insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es
ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen
Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht
wird.][§2 Nr.11 | Im Mischgebiet darf eine Wohnnutzung erst dann realisiert
werden, wenn am westlichen und südlichen Rand des
Plangebietes durch die Errichtung von Gebäuden in den
mit „(B)“ bezeichneten Bereichen der Nachtpegel an den
straßenabgewandten Gebäudeseiten der Wohngebäude auf
höchstens 54 dB(A) verringert wird.][§2 Nr.12 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes
sind die Aufenthaltsräume gewerblicher Nutzungen
– hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch
geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den
vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht
möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender
Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und
Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen
geschaffen werden.][§2 Nr.13 | An den mit „(C)“ bezeichneten Fassadenabschnitten ist
für Schlafräume durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen
wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten
(zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere
Fensterkonstruktionen, Kombinationen der baulichen
Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare
Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese
baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen
ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von
30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird.
Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von
verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei
teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume
in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind
wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.14 | Im Mischgebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude
durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel
an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen,
dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen
im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen
in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach
BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die
baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten,
dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte
der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom
26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503),
Nummer 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der
DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt
Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung,
Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.15 | Im Mischgebiet ist die Grundstücksfläche mit einem
Anteil von mindestens 15 vom Hundert zu begrünen. Je
angefangene 200 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche
ist mindestens ein kleinkroniger Laubbaum oder je
angefangene 400 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche
ist mindestens ein großkroniger Laubbaum zu
pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für festgesetzte
Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische
Laubgehölzarten zu verwenden. Ausnahmen können
zugelassen werden. Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem
Erdboden, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist
eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.16 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit Ausnahme von
Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens
50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und dauerhaft zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen
auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein
mindestens 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau
herzustellen.][§2 Nr.17 | Im Mischgebiet sind Dachflächen mit einem mindestens
8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und mindestens extensiv mit standortangepassten einheimischen
Stauden und Gräsern zu begrünen. Ausnahmen
sind zum Beispiel für Terrassen und technische Aufbauten
zulässig.][§2 Nr.18 | In den mit „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Bereichen des
Mischgebietes sind auf mindestens 30 vom Hundert der
Dachfläche der Gebäude Solaranlagen zu errichten. Ausnahmen
können zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]