Der Bebauungsplan Uhlenhorst 2 für den Geltungsbereich Alster — Langer Zug — Langenzugbrücke — Adolfstraße — Fährhausstraße — Schöne Aussicht (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 414) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-05-23
texte
[§2 Nr.1 | Im Sondergebiet für Bootshäuser sind nur Gebäude zur Unterbringung von Sportbooten sowie Gemeinschaftsräume für Sportvereinigungen, im Obergeschoß auch Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1258) zulässig.][§2 Nr.2 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 414]