Der Bebauungsplan Poppenbüttel 29 für den Geltungsbereich Ohlendieck — Kramer-Kray-Weg — Kupferhammer — Poppenbüttler Hauptstraße — Süd-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4541 und Südgrenze des Flurstücks 4046 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt
technHerstellDatum
2015-12-21
texte
[§2 Nr.1 | Im Gebiet mit einseitig offener Bauweise sind die Gebäude an der Ostgrenze der Grundstücke zu errichten.][§2 Nr.2 | Für das Neubaugebiet ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]