Der Bebauungsplan Nienstedten 10 für den Geltungsbereich Georg-Bonne-Straße, Nord- und- Nordwestgrenze des Flurstücks 1047 der Gemarkung Nienstedten, Nordwestgrenzen der Flurstücke 336 (Lünkenberg) und 337, Nordgrenze des Flurstücks 337, über das Flurstück 347, Nordostgrenzen der Flurstücke 338 bis 345, Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 655 der Gemarkung Klein Flottbek - Lünkenberg - Baron-Voght-Straße - Elbchaussee Elbufer (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-05-09
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Auf den Flurstücken 774 und 775 der Gemarkung Nienstedten dürfen die Gebäude ohne seitlichen Abstand zu ihrer gemeinsamen Grenze errichtet werden.][§2 Nr.2 | Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf dem Flurstück 1129 der Gemarkung Nienstedten müssen die Gebäude so errichtet werden, dass die Oberkante des Fußbodens des ersten Vollgeschosses eine Höhenlage von 6,00 m über Normalnull nicht überschreitet.][§2 Nr.4 | Auf den Flurstücken 776, 779, 1129, 1135 und 1212 der Gemarkung Nienstedten sowie auf dem Flurstück 335 der Gemarkung Klein Flottbek sind auf den Teilen der Baugrundstücke, auf denen Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) unzulässig sind, die dort vorhandenen Bäume und Sträucher zu erhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221]