[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind nur Blumen- und Kranzbindereien, Steinmetzbetriebe und ähnliche friedhofgebundene Betriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.][§2 Nr.2 | Auf den Flächen, die für eine Erweiterung der Bahnanlagen vorgesehen sind, werden Nebenanlagen ausgeschlossen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]