Der Bebauungsplan Altona-Nord 8 für den Geltungsbereich Alsenstraße - Gefionstraße - Missundestraße - Stresemannstraße - Düppelstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 208) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-28
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Außerdem werden Tankstellen sowie Nutzungen nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 mit der Änderung vom 19. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I 1977 Seite 1764, 1986 Seite 2665) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Auf den mit „(A)" und „(B)" bezeichneten Flächen sind insgesamt 29 500 m Geschoßfläche zulässig, davon fiir Büros, Restaurants und Einzelhandel maximal 15 000 m2 Geschoßfläche, fiir kulturelle Anlagen maximal 14 500 m2 Geschoßfläche.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(A)u bezeichneten Fläche sind maximal 5000 m2 Geschoßfläche fxir Einzelhandelsnutzungen zulässig; die Erdgeschosse sind entlang der Stresemannstraße und der Alsenstraße ladenartig zu gestalten.][§2 Nr.5 | Auf der mit,,(B)" bezeichneten Fläche sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(A)" und „(B)" bezeichneten Flächen werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | Auf den nicht überbaubaren Grundstücksteilen der mit „(A)", „(B)" und „(C)" bezeichneten Flächen werden Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Für Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Wandbegrünungen sind mit Schlingoder Kletterpflanzen vorzunehmen; je zwei Meter Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | Im Kerngebiet darf keine farbig wirkende oder spiegelnde Fensterverglasung verwendet werden.][§2 Nr.11 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind die zur Alsenstraße und zur Stresemannstraße gerichteten Außenwände von Gebäuden mit Ziegeln zu verblenden. Für die nicht zu den Straßen gewandten Außenwände sowie fiir Außenwände auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen sind Ziegel oder heller Putz zu verwenden.][§2 Nr.12 | Auf den mit „(A)" und „(B)" bezeichneten Flächen sind die Dachflächen über ein- und zweigeschossigen Bauteilen als begehbare Terrassen auszubilden; mindestens 30 Prozent dieser Dachflächen sind mit einer durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.13 | Auf der mit „(C)" bezeichneten Fläche sowie auf den Wohnbauflächen an der Missundestraße sind die Dächer mit einer Neigung zwischen 45 Grad und 55 Grad auszubilden.][§2 Nr.14 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 208]