[§2 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 501 der Gemarkung Groß Borstel an die Woltersstraße und für den Anschluß des Flurstücks 505 der Gemarkung Groß Borstel an den Georgiweg Zufahrten anzulegen und zu unterhalten.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]