Der Bebauungsplan Wellingsbüttel 18 für den Geltungsbereich
zwischen Horstweg, Kaspar-Ohm-Weg, Wibbeltweg
und S-Bahntrasse wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Horstweg – Kaspar-Ohm-Weg – Wibbeltweg – Speckmannstraße
– Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3151, Nordwestgrenzen
der Flurstücke 3151, 1549, 1548, 1547, 7799, 7798,
1544, 1542, 7843, 7842, 1539, 1538, 3007, 6575, 5225, 5224, 3009
und 1536 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek,
Ortsteil 517).
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In den reinen Wohngebieten sind Anlagen für soziale
Zwecke
allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | In den reinen Wohngebieten sind Fahrwege sowie ebenerdige
Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau
herzustellen. Für die in Satz 1 genannten Anlagen können
Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 der Baunutzungsverordnung
in der Fassung vom 23. Januar 1990
(BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl.
I S. 466, 479), möglichen Überschreitung der zulässigen
Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen,
Balkone, Loggien und Wintergärten kann in den Wohngebieten
bis zu einer Tiefe von 2,5 m ausnahmsweise zugelassen
werden.][§2 Nr.4 | Auf den nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke
sind Stellplätze und Garagen zulässig, sofern Wohnruhe
und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | In den reinen Wohngebieten darf mit Ausnahme der mit
„(1)“ bezeichneten Flächen die zulässige Höhe der Außenwand
oberhalb des letzten zulässigen Vollgeschosses
(Drempelhöhe) beidseitig höchstens 1,0 m betragen. Für
Hauptgebäude sind ausschließlich nur geneigte Dächer
mit Ausnahme von Pult- und Tonnendächern zulässig. Die Dachneigung muss mindestens 40 Grad betragen. Ausnahmen
können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(2)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung
der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung
die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller
Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten
Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig
die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten
zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten
Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch
bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden
und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer
sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | Auf den mit „(3)“ bezeichneten Flächen sind in einem Seitenabstand
von 50 m zur Mittelachse der vorhandenen
110-kV-Hochspannungsfreileitung bauliche Anlagen für
Kinder und Jugendliche, Spiel- und Sportstätten, Krankenhäuser
sowie Pflegeheime und Erholungsstätten unzulässig.][§2 Nr.8 | Dachflächen von Garagen und Carports sind mit einem
mindestens 5 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 80 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und standortgerecht
zu begrünen. Ausnahmen können zugelassen
werden.][§2 Nr.10 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze
ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen und Ersatzanpflanzungen
sind standortgerechte, einheimische Laubbäume
zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden
gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist
eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen
und zu begrünen. Die Bäume sind dauerhaft zu
erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.
Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind
Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich
dieser Bäume unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 517]