• XPLAN_BP_PLAN_3bc64146-227b-40a8-ac1e-bf54fcfac7df

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    xpVersion
    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt56
    xpPlanDate
    • 2011-09-27
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    • Lokstedt56
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    technHerstellDatum
    • 2014-08-27
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den mit „WA1" bis „WA5" bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind bei der Berechnung der Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen.][§2 Nr.3 | In den mit „WA1" bis „WA5" bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Die Oberkante der Tiefgarage einschließlich ihrer Überdeckung darf nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen.][§2 Nr.4 | In den mit „WA1" bis „WA5" bezeichneten allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,7 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu 2 m ist zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen.][§2 Nr.6 | Innerhalb der mit „(a)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 330 m2 errichtet werden.][§2 Nr.7 | Innerhalb der mit „(b)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 120 m2 errichtet werden.][§2 Nr.8 | Innerhalb der mit „(c)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 300 m2 errichtet werden.][§2 Nr.9 | Innerhalb der mit „(d)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 380 m2 errichtet werden.][§2 Nr.10 | Innerhalb der mit „(e)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 460 m2 errichtet werden.][§2 Nr.11 | Innerhalb der mit „(f)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 500 m2 errichtet werden.][§2 Nr.12 | Innerhalb der mit „(g)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 280 m2 errichtet werden.][§2 Nr.13 | Durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume innerhalb der mit „(A)" bezeichneten Flächen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Kinderzimmer sowie Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen sind wie Schlafräume zu beurteilen. Soweit die Anordnung der Wohnräume oder einzelner Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten ausnahmsweise nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Für lärmgeschützte Außenbereiche an Gebäudeseiten mit Tagpegeln von 59 dB(A) bis kleiner 70 dB(A) ist durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Loggien oder Wintergärten sicherzustellen, dass ein Tagpegel im geschützten Außenbereich von kleiner 59 dB(A) bei geöffneten Fenstern beziehungsweise Bauteilen erreicht wird.][§2 Nr.14 | Die mit „(B)" bezeichnete Gebäudeseite ist mit baulichen Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglasten Laubengängen beziehungsweise Wintergärten oder verglasten Loggien vor sämtlichen Fenstern von Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, auszubilden. Soll die mit „(B)" bezeichnete Gebäudeseite geschlossen ausgeführt werden, müssen Fenster zur lärmabgewandten Seite angeordnet werden, die den Anforderungen des § 44 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 370), entsprechen. Im Fall von Satz 2 müssen Fenster, die zur lärmzugewandten Seite ausgerichtet sind, als nicht zu öffnende Fenster (Lichtöffnungen) ausgeführt werden.][§2 Nr.15 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen ist innerhalb der mit „(C)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche eine Sporthalle zulässig.][§2 Nr.16 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen ist innerhalb der mit „(D)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche eine Sporthalle zulässig.][§2 Nr.17 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.18 | Im allgemeinen Wohngebiet ist je 1.000 m2 Grundstücksfläche ein Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für die festgesetzten Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu erhalten.][§2 Nr.19 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.20 | Entlang des Veilchenwegs sind innerhalb der festgesetzten Fläche mit dem Ausschluss von Nebenanlagen, Wege, Zufahrten, Außenwohnbereiche und Kinderspielflächen ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.21 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.22 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Sofern Bäume angepflanzt werden, muss der Substrataufbau im Bereich der Bäume mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.23 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dächer der Gebäude, soweit sie nicht der Belichtung, als Zuwegungen und Terrassenflächen und für Dachaufbauten zur Aufnahme technischer Anlagen erforderlich sind, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2011-09-27
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3ccf4144-8dc2-4b31-b055-50fe5ba1e485]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung