• XPLAN_BP_PLAN_3c7607e7-ee3e-46eb-9aed-b06a7efc893f

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D418
    xpPlanDate
    • 1961-04-04
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    • D418
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    • b3d9f336-c739-4116-9077-ffed0587b7d8
    technHerstellDatum
    • 2016-05-30
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Für die Baustufe W9 gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,5 m.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die neungeschossigen Wohnhäuser (W9) 28,0 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen, einschließlich der Flächen über den Garagen unter Erdgleiche, sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkaden auf öffentlichem Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaute öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.8 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 506, 425]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-04-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2e9333f5-13fb-4e65-bed8-6cd53dabb517]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
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    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung