• XPLAN_BP_PLAN_3d482d2d-c293-47ca-9173-318fecad15a0

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D235
    xpPlanDate
    • 1961-06-19
    name
    • D235
    internalId
    • f7c40055-aed5-4ee4-80bd-ae5911fa48db
    technHerstellDatum
    • 2016-04-19
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,5 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den Geschäftshäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenflächen). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern, einschließlich der Fläche über der Garage unter Erdgleiche, sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.7 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 307]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_95f7afe4-1bf7-44ff-9419-63f94017d953]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung