• XPLAN_BP_PLAN_3e0c1f0b-b925-4d44-9fa0-e548f522052f

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3e0c1f0b-b925-4d44-9fa0-e548f522052f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg42
    xpPlanDate
    • 1985-07-17
    name
    • Harburg42
    internalId
    • 7f71d454-5b09-49e0-83a7-b05d619bef8e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harburg 42 für den Geltungsbereich Kasernenstraße — Schwarzenbergstraße — Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße — Bennigsenstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet ist das vierte Vollgeschoß als Dachgeschoß auszubilden mit einer Neigung der Außenwände zwischen 55 Grad und 70 Grad; weitere Dachgeschosse sind nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind die Flurstücke 484 bis 488 sowie der mit 3,0 m Tiefe in die Schwarzenbergstraße hineinragende Baukörperteil.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Loggien und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeezeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Schwarzenbergstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Im Erdgeschoß des allgemeinen Wohngebiets entlang der Schwarzenbergstraße sind nur Nutzungen nach § 4 Absatz 2 Nummern 2 und 3 sowie § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 3 der Baunutzungsverordnung zulässig; Wohnungen sind nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.6 | Außer den festgesetzten Stellplätzen dürfen Stellplätze für die Wohnbebauung an der Schwarzenbergstraße nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.7 | Auf den mit einem Anpflanzungsgebot bezeichneten Standorten sind heimische großkronige Laubbäume zu pflanzen; je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 20,0 m² vorzusehen.][§2 Nr.8 | Auf der Stellplatzfläche ist nach jedem dritten Stellplatz ein heimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen; je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 15,0 m² vorzusehen.][§2 Nr.9 | Die zu den Straßen gerichteten Außenwände der Wohnbebauung und ihre Giebelwände sind mit Rankgewächsen zu begrünen.][§2 Nr.10 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten; Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.11 | Das Staffelgeschoß ist allseitig um 1,5 m zurückzusetzen.][§2 Nr.12 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Einrichtungen unzulässig.][§2 Nr.13 | Die von außen sichtbaren Teile der zur Schorchtstraße hin orientierten Brüstungen der Wohngebäude sind so zu gestalten, daß der Einblick in die darunter liegenden Terrassen verhindert wird.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1985-07-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_370628aa-87d4-433f-bf96-6a708c7973fa]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung