Der Bebauungsplan Lurup 44 für den Geltungsbereich Flurstraße - Rugenbarg - über das Flurstück 4980 der Gemarkung Osdorf - über das Flurstück 3238 der Gemarkung Groß Flottbek - Ostgrenzen der Flurstücke 1233 und 1246 der Gemarkung Osdorf - Schierlingsweg (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-02
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze) sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig.][§2 Nr.2 | Auf der mit a bezeichneten Fläche des Gewerbegebietes sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe un zulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung aus geschlossen sind.][§2 Nr.3 | Stellplätze sind in den Vorgärten der Flurstücke 1233, 1235 und 1236 der Gemarkung Lurup östlich der Flurstraße nicht zulässig.][§2 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet entlang der Flurstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlaf räume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]