Der Bebauungsplan Bahrenfeld 39, für den Geltungsbereich Schützenstraße – Leunastraße – Leverkusenstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 214), wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-04
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie zum Beispiel Fitnesscenter, Squash-, Bowling- und Tennishallen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude unzulässig. Die Büro- und Verwaltungsgebäude der gewerblichen Betriebe an der Schützenstraße und Leverkusenstraße sind entlang der straßenseitigen Baugrenzen anzuordnen.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche sind Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig.][§2 Nr.4 | Für die zu erhaltenen Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.5 | Mindestens 10 vom Hundert der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Davon ist für je 100 m² der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 150 m² der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Auf den Grundstücken an der Leverkusenstraße, auf denen keine Erhaltungs- und Anpflanzgebote für Einzelbäume festgesetzt werden, sind zwischen der Leverkusenstraße und der Baugrenze Bäume so zu pflanzen, dass eine straßenparallele Baumreihe entsteht. Dabei ist je angefangene 15 m ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Abweichend von Satz 2 muss der Stammumfang des mit einem Anpflanzgebot für Einzelbäume festgesetzten Baumes mindestens 30 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.9 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | Bei Neubauten ist an den nach Süden oder Osten gerichteten Wänden je angefangene 15 m Wandlänge mindestens eine künstliche Höhle für Fledermausarten an geeigneten Stellen baulich in die Wand zu integrieren und zu unterhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 214]