• XPLAN_BP_PLAN_3eeba0f4-875b-4623-b6e9-4b1f8e45a97d

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3eeba0f4-875b-4623-b6e9-4b1f8e45a97d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen28
    xpPlanDate
    • 1989-07-04
    name
    • Othmarschen28
    internalId
    • 24a565a8-318a-4ab2-952d-a7e2faea5a04
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Othmarschen 28 für den Geltungsbereich westlich Reventlowstraße zwischen Walderseestraße und Klein Flottbeker Weg (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Walderseestraße - Reventlowstraße - Roosens Weg - Agathe-Lasch-Weg - Klein Flottbeker Weg - Westgrenzen der Flurstücke 198 und 196 bis 189, Nordgrenze des Flurstücks 189 der Gemarkung Othmarschen - Droysenstraße.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-30
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhaus­ vorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.3 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(A)" bezeichneten und durch eine Abgrenzungslinie erfaßten Flächen ist für die Fassaden einheitlich heller Putz vorzusehen. Es sind nur Flachdächer zulässig.][§2 Nr.5 | Außerhalb der mit „(A)" bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:][§2 Nr.5.1 | Außenwände von Gebäuden sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen.][§2 Nr.5.2 | Für die Dachdeckung sind Dachpfannen in einem auf das Ziegelmauerwerk abgestimmten Farbton zu verwenden.][§2 Nr.5.3 | Die Dächer sind als Sattel- oder Walmdächer mit einer Neigung von 35 Grad bis 55 Grad auszubilden.][§2 Nr.6 | Nach jedem zweiten Stellplatz ist ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen. Stellplatzanlagen sind mit Hecken einzufassen.][§2 Nr.7 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen.][§2 Nr.8 | Entlang der Reventlowstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewand­ ten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.9 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wieder herzustellen.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    plangeber
    • [Name: 218]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-07-04
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b1c9ac7a-8da4-4713-a44b-cbc84a7144c5]
    aendert
    • [Verbundener Plan: FLPLOM18|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOM57|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOM63|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOM68|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOM72|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOM73|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOM73a|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOM75|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPLOM86|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: BSGross-Flottbek-Othmarschen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung