[§1 Nr.1 | In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Altona- Altstadt 32 vom 26. Oktober 1982 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 361) wird folgende Nummer 6 angefügt:
„6. Auf dem Flurstück 1094 der Gemarkung Altona-Südwest ist über die gesamte Frontbreite des Hauses Palmaille 65 eine bauliche Erweiterung zulässig, die in Höhe und Tiefe dem vorhandenen Anbau des Hauses Palmaille 63 (Flurstück 1098) entspricht."]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 202]