• XPLAN_BP_PLAN_3f51f4c5-5698-475a-832e-be23d60c04c9

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_3f51f4c5-5698-475a-832e-be23d60c04c9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt3
    xpPlanDate
    • 1964-06-26
    name
    • Altona-Altstadt3
    nummer
    • 3
    internalId
    • 5582d566-4d79-43bd-81f3-f2200ae177e8
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 3 für das Plangebiet Unzerstraße — Billrothstraße — Nopitschstraße — Schomburgstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 205) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2013-11-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Es ist nur Fernheizung zulässig.][§2 Nr.2 | Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich.][§2 Nr.3 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Plangebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrunastücke, auf denen sie ausgewiesen ist. Die Fläche darf für Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 4 Absatz 3 Nummern 2 bis 6 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleibt die Verordnung zur Gestaltung von Neu-Altona vom 13. November 1956 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21301 - h).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 205]
    plangeber
    • [Name: 205]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-06-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3dc25c86-e86f-4302-962f-b74c4df4a57e]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung