• XPLAN_BP_PLAN_40333f41-5c9f-4e22-8d00-d34087ea579d

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_40333f41-5c9f-4e22-8d00-d34087ea579d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude34
    xpPlanDate
    • 1992-07-14
    name
    • Winterhude34
    internalId
    • 021c60ab-b586-4c2c-9e11-16517a7ef259
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Winterhude 34 für den Geltungsbereich Maria-Louisen-Straße — Bahnanlagen — Gottschedstraße — Opitzstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 410) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-05-09
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet sind außerhalb der für Stellplätze festgesetzten Fläche weitere Stellplätze nur in einer Tiefgarage innerhalb des Blockinnenraums zulässig. Die auf der Tiefgarage gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen.][§2 Nr.2 | Auf der festgesetzten Fläche für Stellplätze ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.3 | Im Wohngebiet sind die Vorgartenflächen außerhalb von Zugängen und Zufahrten durch Hecken einer Laubholzart einzufriedigen.][§2 Nr.4 | Im Wohngebiet sind Gehwege und Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.5 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen durch einheimische großkronige Arten mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) vorzunehmen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen. Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte einheimische Laubbäume und Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Im Wohngebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 410]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-07-14
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_67d754c6-0e7f-4792-8936-acdbd9a10ac8]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung